Elon Musk gewinnt Dogecoin-Klage
Elon Musk, der bahnbrechende CEO von Tesla Inc. hat erfolgreich die Abweisung einer gewaltigen 258-Milliarden-Dollar-Klage erwirkt, in der er und sein Unternehmen beschuldigt wurden, den Marktwert von Dogecoin (DOGE), der bekannten, von einem Internet-Mem inspirierten Kryptowährung, zu manipulieren.
Der US-Bezirksrichter Alvin Hellerstein entschied am Donnerstag zu Gunsten von Musk und Tesla und wies die Anschuldigungen einer Gruppe verärgerter Investoren zurück.
Die im Juni 2022 von mehreren Dogecoin-Investoren angestrengte Klage behauptete, dass Musk zusammen mit seinem Unternehmen die sozialen Medien und den öffentlichen Diskurs nutzte, um den Wert der Kryptowährung vorübergehend in die Höhe zu treiben, was unweigerlich zu einem drastischen Rückgang des Wertes und damit zu finanziellen Nachteilen für die Inhaber führte.
Die Beschwerdeführer argumentierten, dass Musks Tweets und öffentliche Beteuerungen bezüglich des Meme-Tokens dessen Wert innerhalb von zwei Jahren um mehr als 36.000 % in die Höhe trieben, nur um danach steil abzufallen.
Richter Hellerstein wies diese Vorwürfe mit der Begründung zurück, die Aussagen des SpaceX-Gründers seien "optimistisch" und fielen eher unter die Kategorie "Übertreibung" als dass sie rechtlich einklagbare Forderungen darstellten.
Die Ankläger hoben eine Reihe von Tweets des 53-Jährigen als Beispiele für erhebliche Falschdarstellungen hervor, darunter seine Behauptung, der "offizielle CEO von Dogecoin" zu werden, und seine spekulative Bemerkung, möglicherweise einen "buchstäblichen Dogecoin" an Bord einer SpaceX-Rakete zum Mond zu schicken.
Die Kläger beschuldigten den Tech-Mogul und sein Automobilunternehmen außerdem, in ein "Pump-and-Dump"-System in Bezug auf die Meme-Währung verwickelt zu sein. Richter Hellerstein kam jedoch zu dem Schluss, dass sie nicht überzeugend darlegen konnten, wie das Duo in ein solches System verwickelt war.
Aus einem Reuters-Artikel vom 31. März geht hervor, dass Musks Rechtsvertreter zuvor die Abweisung der Klage beantragt hatten. Sie betonten, dass es den Anklägern nicht gelungen sei, Musks Täuschungsabsicht oder die Risiken, die er angeblich verschleiert habe, nachzuweisen.
Sie argumentierten, dass seine Tweets mit Aussagen wie "Dogecoin Rulz" und "no highs, no lows, only Doge" zu zweideutig seien, um als Betrugsvorwürfe zu gelten.
Sie forderten das Gericht auf, die Illusionen der Kläger zu zerstreuen und die Klage abzuweisen.