Neues EU-Gesetz verbietet anonyme Kryptotransaktionen NICHT
Die EU hat ein erweitertes Anti-Geldwäsche-Gesetz vorgelegt, das auch Kryptowährungen betrifft. Trotz der Flut der Kritik beeilten sich Experten jedoch, alles klarzustellen: Die EU wird anonyme Kryptowährungstransaktionen und Wallets nicht verbieten.
Die Nachricht, dass das Europäische Parlament angeblich anonyme Kryptowährungstransaktionen und Wallets im Rahmen eines neuen Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche verbieten wird, wurde vom Abgeordneten Patrick Breyer geteilt.
Auf seinem X schrieb er, dass das neue Gesetz Beschränkungen für Bargeldtransaktionen und anonyme Kryptowährungszahlungen auferlegt. Das Verbot gilt für anonyme Kryptotransaktionen über Custodial Wallets, anonyme Barzahlungen über 3.000€ und Barzahlungen über 10.000€.
EU-Ausschuss stimmt zu:
🚫Verbot von Barzahlungen über 10.000€
🆔Verbot anonymer Barzahlungen über 3.000€
Verbot anonymer Krypto-Zahlungen an gehostete Wallets ohne SchwellenwertDies bedeutet Krieg gegen Bargeld und allmähliche Erosion unserer finanziellen Freiheit!... pic.twitter.com/gwznD4QZop
— Patrick Breyer #JoinMastodon (@echo_pbreyer) 21. März 2024
Auch Breyer kritisierte das neue Gesetz. Er sagte, dass die Möglichkeit, Transaktionen anonym durchzuführen, ein Grundrecht sei, und fügte hinzu, dass das Verbot keine Auswirkungen auf die Kriminalität haben würde, aber den Bürgern die finanzielle Freiheit nehmen würde.
Seine Aussagen lösten sofort gemischte Reaktionen aus. Einige stimmten der Notwendigkeit eines Verbots zu, während andere sicher waren, dass das Gesetz die Privatsphäre verletzen und die Wirtschaftstätigkeit beeinträchtigen könnte.
Aber wie sich später herausstellte, wird die EU anonyme Kryptowährungstransaktionen und Kryptowährungs-Wallets nicht verbieten. Experte Patrick Hansen beeilte sich zu entschlüsseln, was das neue Geldwäschebekämpfungsgesetz wirklich bedeutet.
Zum besseren Verständnis empfehlen wir, Patrick Hansens vollständigen Thread zu lesen.
1/Gestern war ein Paradebeispiel dafür, warum Krypto-Twitter (und oft auch Kryptomedien) in Bezug auf Kryptopolitik nicht vertraut werden sollte. Lassen Sie uns Behauptungen entlarven, dass die EU anonyme Kryptotransaktionen oder selbstverwahrende Wallets verbietet.
Hier ist, was tatsächlich im EU-Antigeld enthalten ist ... pic.twitter.com/dsNZQzl9Mx
— Patrick Hansen (@paddi_hansen) 24. März 2024
Erstens ist die Gesetzgebung, die als AMLR bezeichnet wurde, kein neues Gesetz, das den Kryptoraum auf die eine oder andere Weise regulieren würde. Es ist lediglich eine Erweiterung des bereits bestehenden AML-Gesetzes.
Zweitens deckt die AMLR-Gesetzgebung nichtfinanzielle Organisationen wie FCs, Glücksspieldienste usw. ab. Während Hardware- oder Software-Kryptowährungsspeicheranbieter wie Metamask oder Ledger nicht unter das erweiterte AMLR-Gesetz fallen. Es gibt also kein Verbot ihrer Verwendung.
Was unter das erweiterte AMLR-Gesetz fällt, sind die MiCA-regulierten Börsen und Broker. Allerdings ist dieses Gesetz auch für sie nicht neu, da sie bereits ähnliche Regeln einhalten (AMLD5).
Andere im erweiterten AMLR-Gesetz festgelegte Verbote werden in Europa bereits eingehalten. Es geht nämlich um das Verbot der Erbringung von Dienstleistungen für anonyme Nutzer durch verwahrende Krypto-Unternehmen sowie um das Verbot der Verwendung und Auflistung anonymer Münzen.
Das Limit von 10.000€ gilt nicht, wenn ein Benutzer Geld von einem Wallet an eine Börse überweist, aber wenn der Betrag 1.000€ übersteigt, erfordert die Börse KYC. Der Kauf von Waren und Dienstleistungen mit Kryptowährungs-Wallets ist ebenfalls nicht verboten.